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Über die euf

Struktur

EUF principle componentsDie EUF ist im Vereinigten Königreich als gemeinnützige Organisation mit beschränkter Haftung registriert. Mitgliedsorganisationen werden durch Delegierte vertreten, die über politische Angelegenheiten entscheiden und den Vorstand wählen, der die EUF-Ziele umsetzt. Hierbei hat jede Vollmitgliedsorganisation eine Stimme.

Die laufenden Geschäfte liegen in den Händen des EUF-Vorstands, der aus sechs gewählten Direktoren besteht, darunter dem Präsidenten, dem Schatzmeister und dem Generalsekretär. Die Amtszeit des Vorstands beträgt drei Jahre.

CMAS Europe und RSTC Europe schlagen jeweils einen Direktor vor, wobei der gewählte Rat ihnen zustimmt und weitere vier Mitglieder wählt.

Die Mitgliedsorganisationen der Europäischen Unterwasser Föderation vertreten direkt:
  • 3.000.000 Taucher;
  • 5.000 Vereine;
  • 60.000 Tauchlehrer;
  • 2.500 Tauchschulen.

Auf Freizeittauchaktivitäten entfällt ein geschätzter direkter Umsatz von rund 1.400 Millionen Euro pro Jahr, hinzu kommt ein indirekter Reise- und Tourismusmarktwert von rund 520 Millionen Euro.

Kompetenzbereiche

Der abenteuerliche Charakter unseres Sports und die damit verbundenen und sich weiterentwickelnden Technologien bedeuten, dass er sich ständig weiterentwickelt, Technik und Ausbildungsrichtlinien kontinuierlich überprüft werden, wobei Änderungen vorgenommen werden, wenn sie angemessen sind.
Mit der enormen Breite und Tiefe des Fachwissens seiner Mitgliedsorganisationen beansprucht die EUF eine einzigartige Kompetenz in allen Aspekten des Sport-tauchens und der Ausbildung von Freizeittauchern. Es ist ihr Anspruch in allen An-gelegenheiten, die unseren Sport betreffen, konsultiert und einbezogen zu werden.

Dies umfasst insbesondere folgende Punkte:
  • Standardisierung der Durchführung von Freizeittauchgängen in Schwimmbädern, Binnengewässern, Flüssen und im Meer;
  • Regulierung der Durchführung damit verbundener Wettbewerbsaktivitäten in Schwimmbädern, Binnengewässern, Flüssen und im Meer;
  • Sicherstellung des Zugangs von Sporttauchern zu Schwimmbädern, Binnengewässern, Flüssen und zum Meer;
  • Standardisierung der Ausbildung von Sporttauchern in Schwimmbädern, Binnengewässern, Flüssen und im Meer;
  • Harmonisierung der Spezifikation, des Transports, der Verwendung, der Wartung und der Inspektion von Tauchausrüstungen, einschließlich Atemgas¬kompressoren, Misch-, Transport- und Lagersystemen (Kompressoren und Flaschen);
  • Empfehlungen zur Behandlung von Verletzungen im Zusammenhang mit solchen Tätigkeiten;
  • Richtlinien, die den Unterricht im Sporttauchen betreffen;
  • Regelungen für Berufstätige, die Techniken des Sporttauchens anwenden, wie Archäologen, Wissenschaftler, Journalisten, Fotografen, Sporttauchlehrer usw.

Die EUF erhebt keinen Anspruch auf Kompetenz in Bereichen außerhalb von Freizeit-, Kultur- und Sportaktivitäten, in denen spezielle Fähigkeiten und Ausrüstung eingesetzt werden, beispielsweise bei Bau-, Produktions-, Test- oder Abbrucharbeiten oder bei militärischen Einsätzen.

Interessengebiete

Neben unserem Interesse an Themen, die in direktem Zusammenhang mit dem Sporttauchen stehen, beinhaltet die Ausübung unseres Sports oft auch andere Aktivitäten.
Ein Beispiel hierfür ist die Abhängigkeit von Freizeittauchern von Booten als Transportmittel zu und von Tauchplätzen.

Dabei erstrecken sich unsere Interessen auf folgende Einsatzbereiche:
  • Kleine Boote, die einzelnen Tauchern, Tauchlehrern oder Schulen gehören und von diesen betrieben werden;
  • Kleine Boote, die Tauchergruppen (Clubs) gehören und von diesen betrieben werden;
  • Boote für Tagesausflüge, die von Tauchern, Tauchlehrern oder Schulen gemietet werden;
  • Schiffe für Mehrtagesausfahrten, die von Tauchern, Tauchlehrern oder Schulen gechartert wurden;
  • Von Tauchschulen betriebene Schiffe;
  • Dekokammern zur Ausbildung oder therapeutischen Behandlung von Tauchern.

Die EUF würde sich freuen bei der Ausarbeitung von Vorschriften oder Rechtsvorschriften für den Betrieb solcher Boote konsultiert und einbezogen zu werden, einschließlich der Lizenzierung und Inspektion des Bootes und der Zusatzausrüstung sowie der Kompetenz des Betreibers, insbesondere in Bereichen, die speziell für Taucheinsätze gelten.

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